Projekt Beschreibung
Hilfen für Kinder und Familien
Angebote
Wenn Familien Unterstützung bei der Erziehung, bei der Bewältigung des Alltags oder bei der Pflege eines Kindes benötigen, stehen passende ambulante Hilfen zur Verfügung. Die ambulanten Hilfen gliedern sich in die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Familienpflege und Pflege.
Jedes Angebot ist individuell – weil jede Familie anders ist!
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Bereich 1 · Basis
Hilfe zur Erziehung (SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) – § 31 SGB VIII
Unsere Sozialpädagog:innen begleiten Familien regelmäßig und unterstützen bei Erziehungsfragen, der Alltagsstruktur und der Hilfeplanung mit dem Jugendamt. Die SPFH bildet die sozialpädagogische Grundlage und kann je nach Bedarf durch weitere Fachkräfte ergänzt werden.
Ansprechperson: Bruna Bruhn
Ambulante Einzelfallhilfe – § 27 SGB VIII
Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden Kinder und Jugendliche individuell durch qualifizierte Einzelfallhelfer:innen begleitet. Die Unterstützung orientiert sich am jeweiligen erzieherischen Bedarf und kann beispielsweise die soziale und persönliche Entwicklung, die Orientierung im Alltag, die Stärkung von Selbstständigkeit sowie die Teilhabe in Schule und sozialem Umfeld umfassen. Art und Umfang der Hilfe werden im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt, dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten festgelegt.
Optionale Ergänzung
Familienpflege als Ergänzung zur SPFH
Familienpflegerinnen unterstützen zusätzlich zur SPFH bei Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Der Einsatz erfolgt, wenn neben der sozialpädagogischen Begleitung praktische Hilfe im Familienalltag benötigt wird.
Ansprechperson: Leonie Odenthal
Optionale Ergänzung
Kinderkrankenpflege im Familiensetting – § 27 SGB VIII
Kinderkrankenpflegerinnen ergänzen die SPFH durch pflegerische Fachkompetenz. Der Einsatz erfolgt bei besonders komplexen Familienlagen und in enger Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Fachkraft.
Ansprechperson: Melanie Hildebrandt
Bereich 2
Familienpflege (SGB VIII)
Die Familienpflege bietet praktische Unterstützung in besonderen Belastungssituationen – eigenständig oder ergänzend zur SPFH.
Familienpflege – § 20 SGB VIII
Die Unterstützung umfasst Haushaltsführung und Kinderbetreuung, wenn Eltern vorübergehend ausfallen oder der Familienalltag durch Krankheit, Krise oder Überlastung nicht allein bewältigt werden kann.
Ansprechperson: Leonie Odenthal
Verhinderungspflege – § 39 SGB XI
Bei vorübergehendem Ausfall der Hauptpflegeperson kann die Betreuung des Kindes übernommen werden. Die Leistung wird im Rahmen der Familienpflege erbracht und kann über die Pflegekasse nach § 39 SGB XI abgerechnet werden. Dadurch erhalten pflegende Angehörige die Möglichkeit zur Entlastung oder für eine notwendige Auszeit.
Ansprechperson: Leonie Odenthal
Bereich 3
Pflege (SGB V / SGB XI)
Professionelle Pflege und medizinisch-pflegerische Begleitung – bei Ihnen zu Hause, in Kita oder Schule.
Bereich 4
Beratungsstelle
Kostenlose Beratung für Familien mit kranken, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern – ohne Antrag, ohne Hürden.
Wenn Ihr Kind krank oder behindert ist, stehen Familien oft vor einem Berg an Fragen: Welche Leistungen stehen uns zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was ist ein Schwerbehindertenausweis und welche Vorteile bringt er? Gibt es Fördermöglichkeiten – und wenn ja, wo beantrage ich sie? Die Beratungsstelle unterstützt Familien in diesen Situationen durch eine verständliche Einordnung der individuellen Anliegen. Gemeinsam werden bestehende Fragen geordnet, der aktuelle Unterstützungsbedarf eingeschätzt und sinnvolle nächste Schritte entwickelt.
Die Beratung ist kostenlos, ohne Antrag und ohne bürokratische Hürden. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Kinderschutz
Unser Kinderschutzkonzept
Kinderschutz ist bei fips Köln ein zentrales Thema. Unser Kinderschutzkonzept beschreibt, wie wir Kinder in unserer täglichen Arbeit schützen und welche Maßnahmen wir ergriffen haben, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten.



