Projekt Beschreibung

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Hilfen für Kinder und Familien

Angebote

Wenn Familien Unterstützung bei der Erziehung, bei der Bewältigung des Alltags oder bei der Pflege eines Kindes benötigen, stehen passende ambulante Hilfen zur Verfügung. Die ambulanten Hilfen gliedern sich in die Bereiche Hilfe zur Erziehung, Familienpflege und Pflege.

Jedes Angebot ist individuell – weil jede Familie anders ist!

Bereich 1 · Basis

Hilfe zur Erziehung (SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) – § 31 SGB VIII

Unsere Sozialpädagog:innen begleiten Familien regelmäßig und unterstützen bei Erziehungsfragen, der Alltagsstruktur und der Hilfeplanung mit dem Jugendamt. Die SPFH bildet die sozialpädagogische Grundlage und kann je nach Bedarf durch weitere Fachkräfte ergänzt werden.

Ansprechperson: Bruna Bruhn

Ambulante Einzelfallhilfe – § 27 SGB VIII

Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden Kinder und Jugendliche individuell durch qualifizierte Einzelfallhelfer:innen begleitet. Die Unterstützung orientiert sich am jeweiligen erzieherischen Bedarf und kann beispielsweise die soziale und persönliche Entwicklung, die Orientierung im Alltag, die Stärkung von Selbstständigkeit sowie die Teilhabe in Schule und sozialem Umfeld umfassen. Art und Umfang der Hilfe werden im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt, dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten festgelegt.

Optionale Ergänzung

Familienpflege als Ergänzung zur SPFH

Familienpflegerinnen unterstützen zusätzlich zur SPFH bei Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Der Einsatz erfolgt, wenn neben der sozialpädagogischen Begleitung praktische Hilfe im Familienalltag benötigt wird.

Ansprechperson: Leonie Odenthal

Optionale Ergänzung

Kinderkrankenpflege im Familiensetting – § 27 SGB VIII

Kinderkrankenpflegerinnen ergänzen die SPFH durch pflegerische Fachkompetenz. Der Einsatz erfolgt bei besonders komplexen Familienlagen und in enger Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Fachkraft.

Ansprechperson: Melanie Hildebrandt

Bereich 2

Familienpflege (SGB VIII)

Die Familienpflege bietet praktische Unterstützung in besonderen Belastungssituationen – eigenständig oder ergänzend zur SPFH.

Familienpflege – § 20 SGB VIII

Die Unterstützung umfasst Haushaltsführung und Kinderbetreuung, wenn Eltern vorübergehend ausfallen oder der Familienalltag durch Krankheit, Krise oder Überlastung nicht allein bewältigt werden kann.

Ansprechperson: Leonie Odenthal

Verhinderungspflege – § 39 SGB XI

Bei vorübergehendem Ausfall der Hauptpflegeperson kann die Betreuung des Kindes übernommen werden. Die Leistung wird im Rahmen der Familienpflege erbracht und kann über die Pflegekasse nach § 39 SGB XI abgerechnet werden. Dadurch erhalten pflegende Angehörige die Möglichkeit zur Entlastung oder für eine notwendige Auszeit.

Ansprechperson: Leonie Odenthal

Bereich 3

Pflege (SGB V / SGB XI)

Professionelle Pflege und medizinisch-pflegerische Begleitung – bei Ihnen zu Hause, in Kita oder Schule.

Häusliche Kinderkrankenpflege (§ 37 SGB V)
Medizinische Versorgung kranker Kinder zu Hause
Kinderintensivpflege (§ 37 SGB V)
Intensivpflegerische Betreuung rund um die Uhr
Palliativversorgung (§ 37b SGB V)
Einfühlsame Begleitung in der letzten Lebensphase
Schul- und Kitabegleitung
Medizinisch-pflegerische Begleitung für Teilhabe im Alltag
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Med. Fachkräfte / Betreuungskräfte
Pflegeberatungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Kostenlose Pflichtberatung ab Pflegegrad 2
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen und Ansprüchen
Ansprechperson: Melanie Hildebrandt

Bereich 4

Beratungsstelle

Kostenlose Beratung für Familien mit kranken, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern – ohne Antrag, ohne Hürden.

Wenn Ihr Kind krank oder behindert ist, stehen Familien oft vor einem Berg an Fragen: Welche Leistungen stehen uns zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was ist ein Schwerbehindertenausweis und welche Vorteile bringt er? Gibt es Fördermöglichkeiten – und wenn ja, wo beantrage ich sie? Die Beratungsstelle unterstützt Familien in diesen Situationen durch eine verständliche Einordnung der individuellen Anliegen. Gemeinsam werden bestehende Fragen geordnet, der aktuelle Unterstützungsbedarf eingeschätzt und sinnvolle nächste Schritte entwickelt.

Pflegegrad beantragen
Was steht Ihrem Kind zu und wie läuft das Verfahren ab?
Schwerbehindertenausweis
Rechte, Nachteilsausgleiche und Antragstellung
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Entlastung für pflegende Angehörige
Fördermittel & finanzielle Hilfen
Bestehende Unterstützungsmöglichkeiten und Zugangswege
Kostenträger & Zuständigkeiten
Wer zahlt was – Krankenkasse, Pflegekasse oder Jugendamt?
Ansprechperson: Sabine Harder

Die Beratung ist kostenlos, ohne Antrag und ohne bürokratische Hürden. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Kinderschutz

Unser Kinderschutzkonzept

Kinderschutz ist bei fips Köln ein zentrales Thema. Unser Kinderschutzkonzept beschreibt, wie wir Kinder in unserer täglichen Arbeit schützen und welche Maßnahmen wir ergriffen haben, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten.

Ansprechpartnerinnen

Bruna Bruhn 
Fachbereichsleiterin Pädagogik
Telefon
0221 66007 680
Melanie Hildebrandt 
Pflegedienstleitung Kinderkrankenpflege
Telefon
0221 66007 680
Leonie Odenthal  
Leitung Abteilung Familienpflege
Telefon
0221 66007 680
Sabine Harder
Koordination Beratungsstelle
Telefon
0221-66007680